FuE-Richtlinie veröffentlicht – Antragstellung ab Januar möglich

10.01.2024

Innovative Produkte und Verfahren sowie Weiterentwicklungen sichern die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen in der Region. Damit Innovationen auf den Weg gebracht werden können, unterstützen Land und Investitionsbank die „Forschung und Entwicklung (FuE)“ für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie „Forschungsinfrastruktur“ für Forschungseinrichtungen. Aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stehen dafür insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung.  Eine Antragstellung ist ab dem 9. Januar über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt möglich.

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulze sagt dazu: „Die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Sachsen-Anhalt sind das Rückgrat unserer Wirtschaft. Ihre Beteiligung an diesem Programm wird nicht nur ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit stärken, sondern auch dazu beitragen, die Innovationskraft unseres gesamten Wirtschaftssektors zu steigern. Mit der Antragstellung ab Januar 2024 eröffnen wir den Unternehmen die Möglichkeit, aktiv zur Gestaltung ihrer eigenen Zukunft beizutragen. Gemeinsam schaffen wir eine dynamische und zukunftsorientierte Wirtschaftslandschaft in Sachsen-Anhalt.“

Das Programm „Forschung- und Entwicklung (FuE)“ unterstützt Unternehmen bei der Akquise von Forschungskapazitäten. Dadurch sollen die Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ausgeweitet werden. Gefördert werden Einzel-, Gemeinschafts- und Verbundprojekte von Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung plus Hochschulen. Zusätzlich werden Innovationsberatungsleistungen für KMU gefördert, diese können auch unabhängig von einem geförderten FuE-Projekt beantragt werden. Für dieses Förderprogramm stehen 120 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit „Forschungsinfrastruktur“ soll langfristig die Grundlage für die Entwicklung innovativer Ideen und deren Umsetzung gelegt werden.  Die Wirtschaftsstruktur des Landes Sachsen-Anhalt wird im Bereich der gewerblichen Wirtschaft von KMU bestimmt, die zumeist keine eigenen dauerhaften Forschungs- und Entwicklungskapazitäten unterhalten. Daher sind diese bei der Bewältigung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf die Verfügbarkeit und die Leistungsfähigkeit von Forschungsinfrastrukturen angewiesen. Investitionen zur Schaffung und Erweiterung von ebendiesen sollen zugleich eine Stabilisierung von Forschungskooperationen zwischen wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen und KMU erreichen. Für die Umsetzung ist ein Budget von 30 Millionen Euro vorhanden.

„Forschungsvorhaben zu unterstützen bedeutet insbesondere auch, die Grundlagen für eine wirtschaftlich erfolgreiche Zukunft zu gestalten. Und dies im Auftrag des Landes zu begleiten, ist für uns als Förderbank des Landes eine wichtige Aufgabe. Denn Entwicklungen gelingen am besten im Zusammenspiel von Kreativität, Mut und finanzieller Hilfe.“, betont Marc Melzer, Vorstand der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB).

Anträge und weiterführende Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien gibt es ab dem 9. Januar 2024 unter www.ib-sachsen-anhalt.de. Erste Informationen sowie die Richtlinie sind bereits jetzt veröffentlicht. Fragen beantworten die Förderberater der IB unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57. Hier können auch Beratungstermine vereinbart werden.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt